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Kinder aufs Rad – für sichere Rad- und Schulwege

Demonstrationen am 26. und 27.4. in Werder

Die Kidical Mass Aktionstage haben begonnen: Vom 20. April bis zum 5. Mai wird in mehreren hundert Städten unter dem Motto „Straßen sind für alle da!“ demonstriert. Die Kidical Mass ist eine weltweite Bewegung. Seit 2017 gibt es sie in Deutschland. Das Kidical Mass Aktionsbündnis setzt sich mit unterschiedlichen Aktionen für kinder- und fahrradfreundliche Städte und Gemeinden ein. Herzstück sind mehr als 700 lokale Organisationen und Initiativen. Ein einzigartiges Netzwerk – dezentral, selbstorganisiert und gemeinsam stark. Unterstützt wird es von den überregionalen Partner:innen: ADFC, Campact, Changing Cities, Clean Cities Campaign, Deutsches Kinderhilfswerk, Greenpeace, Parents For Future, Pro Velo Schweiz, VCD und Zukunft Fahrrad.

Auch Werder ist wieder mit dabei. Jan Stehn, Sprecher der Verkehrswende Werder, erklärt: „Egal welchen Schulweg die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule bewältigen müssen, gefahrlos ist dies in Werder nahezu nirgends möglich. Autos und LKWs überholen Fahrräder oft zu schnell und zu nah. Es fehlen Radwege und ein durchgängiges Radwegenetz.“ Der Sprecher der Ortsgruppe des ADFC Werder Daniel Göhler ergänzt: „Wir wollen, dass die Verkehrsplanung die selbständigen Mobilitätsbedürfnisse von Kindern besonders berücksichtigt.“ Wenn Kinder den Schulweg eigenständig zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen, hat das viele Vorteile: Bewegung an der frischen Luft, mehr Selbstständigkeit und für die Umwelt ist es ohnehin besser als das Elterntaxi. Das Problem: Vielerorts ist es gefährlich. 2022 verunglückten fast 10.000 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren auf dem Rad oder zu Fuß auf dem Schulweg. Gerade direkt vor der Schule kommt es regelmäßig zu brenzligen Situationen.

Nilo und Karl wollen Rad fahren, aber sicher! / Foto VWW

Am Freitag, 26.4. macht daher die Waldorfschule Werder den Auftakt: SchülerInnen und Eltern von drei Schulklassen radeln von ihrer Schule in der Elsastraße zur Insel und demonstrieren für kinderfreundliche Schulwege. Rahel Schweikert vom Klimakreis der Waldorfschule erläutert: „Die Erfahrungen in vielen Städten zeigen, dass nach Einführung von Tempo 30 sich die Zahl und Schwere der Unfälle erheblich reduziert haben. Es liegt auf der Hand, dass bei geringeren Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge die Sicherheit von – manchmal noch unsicheren – RadfahrerInnen sich nicht nur gefühlt, sondern auch real deutlich erhöht.“ Auch die Stadt Werder ist daher im letzten Jahr auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung dem kommunalen Bündnis für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten beigetreten.

Und ein Tag später, zum Beginn des Werderaner Blütenfestes, am Samstag, 27.4., laden Verkehrswende und ADFC Ortsgruppe Werder zu einer Familien-Radtour ein:
Start ist um 14 Uhr am Bahnhof Werder.
In Glindow wird es eine Zwischenkundgebung zu der gefährlichen Situation für Radfahrer in diesem Ortsteil geben: Die L90 ist dort die Hauptverkehrsstraße und zugleich Verkehrsweg der Schüler und Schülerinnen zum neuen Bildungscampus. Dirk Hahn-Brauckhoff von der Verkehrswende Werder, erläutert: “Innerorts vom Sportplatz bis zum Kreisverkehr müssen Radfahrer die vielbefahrene Straße nutzen. Jeder Überholvorgang führt zu Gefahren. Bis auf einen kleinen Abschnitt ist überall Tempo 50 erlaubt.“

Um halb 4 endet die Fahrraddemonstration auf der Obstbaumwiese des Biohof Werders, wo als besondere Attraktion ein Kinder-Mitmach-Zirkus angeboten wird.

Mehr Tempo 30 ist möglich! – ein Antwort an die Straßenverkehrsbehörde

Die Veröffentlichung der Straßenverkehrsbehörde vom 16.2.2024 in werder-havel.de „Wo darf es Tempo 30 in Werder geben?“, wollen wir so nicht stehenlassen. Hier wird in gewissen Umfang die aktuelle Rechtslage wiedergegeben, allerdings ist vieles unvollständig und tendenziös.

Ebenso ist der beigefügte handgemalte Plan unvollständig bzw. zeigt Tempo-30-Bereiche auch da, wo es sie nicht gibt oder wo sie nur zu bestimmten Zeiten gelten.
Werder hat sich durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Ziel gesetzt, Tempo 30 überall dort einzuführen, wo es möglich und machbar ist. Daher sollte es Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde sein, hier weitere Möglichkeiten zu finden und nicht aufzulisten, was alles nicht gehen könnte.

Straßen, bei denen problemlos Tempo 30 eingeführt werden könnte

So wären zuerst manche weitere Straßen zu nennen, bei denen schon jetzt recht problemlos Tempo 30 eingeführt werden könnte und sollte, z. B. in weiteren untergeordneten Nebenstraßen, wie dem Kugelweg oder in der Adolf-Damaschke-Str. bei den neuen Kitas. Besonders krass ist der Fall in Glindow: Seit Jahren wird vom Ortsbeirat auf Tempo 30 im Ortskern gedrängt. Aber selbst am Seniorenwohnheim nahe dem Kreisel zur Alpenstraße wurde es nicht eingeführt.
Solche und weitere, bereits jetzt bestehende Möglichkeiten, Tempo 30 anzuordnen, werden im Artikel gar nicht erwogen und daher auch nicht erwähnt.

Tempo 30 im Umfeld sensibler Einrichtungen wie Kitas

Die Anordnung von Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit [§ 45 (1) S.1 StVO] setzt tatsächlich eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs voraus, nicht aber für besondere Gefahrenpunkte „im unmittelbaren Bereich“ sensibler Einrichtungen („Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser“). Das wird zwar erwähnt, nicht aber, dass die Voraussetzung „im unmittelbaren Bereich“ nicht zwingend einen direkten Zugang in Form eines Eingangstors zur Straße verlangt! Im Einzelfall kann auch ein Eingang an einer Nebenstraße genügen, wenn durch die räumliche Nähe auch auf der Hauptstraße kritischer Verkehr begründet wird oder wenn dort andere relevante Bereiche (z.B. Nebeneingänge zu Turnhallen) liegen.1

Wenn im Straßenverlauf mehrere Einrichtungen aufeinander folgen und nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter) dazwischen liegt kann zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine durchgehende Beschränkung auch zwischen den beiden Streckenabschnitten in Betracht kommen.

Tempo 30 zum Lärmschutz

Die Möglichkeit der Anordnung von Tempo 30 zum Lärmschutz gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO wird in der Veröffentlichung der Stadt völlig übergangen! Betroffene Anwohner – auch im Außenbereich – sowie Kommunen könnten dies bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, wenn der Lärm vom Straßenverkehr ausgeht. Voraussetzung ist eine besondere örtliche Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer mehr als ortsüblichen Beeinträchtigung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt. Die Überschreitung eines bestimmten Schallpegels ist jedoch nicht erforderlich.

Tempo 30 kann auch durch Aufstellung von Lärmaktionsplänen angeordnet werden (europäische Umgebungslärm-Richtlinie42, durch §§ 47a ff. BIm-SchG umgesetzt) – auch davon kein Wort in der städtischen Veröffentlichung!
Auf dieser Grundlage könnten Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen, die (großflächige) Tempo 30-Anordnungen auch unterhalb der Gefahrenschwelle für Anordnungen nach der StVO vorsehen.

Tempo 30 – denn Werder ist staatl. anerkannter Erholungsort

Die Möglichkeit Tempo 30 in besonders sensiblen Bereichen (§ 45 Abs. 1a StVO) anzuordnen, für die weniger hohe Anforderungen an die „Gefahrenlage“ zu stellen sind, wird auch nicht behandelt.
Das ist in Bade- und heilklimatischen Kurorten (Nr. 1), Luftkurorten (Nr. 2) – und in Erholungsorten möglich – Werder ist als solcher staatlich anerkannt ! – (Nr. 3). Zusätzlich besteht im Falle der Nr. 3 das Erfordernis der „besonderen Bedeutung“, bei dem den Behörden ein Beurteilungsspielraum zusteht. Auf welchen Ort, wenn nicht auf Werder (Havel), trifft dies zu?!

Mehr Mut und Gestaltungswillen!

Wir würden uns freuen, wenn in Werder Mut und Gestaltungswillen sichtbar würden. Den politischen Rückhalt hat die Stadt dafür. Denn die Stadt Werder ist durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung letztes Jahr dem Bündnis Lebenswerte Städte beigetreten ist – was leider im Beitrag mit keinem Wort erwähnt wird . Das Städtebündnis hat inzwischen schon über tausend Mitglieder (Kommunen) und setzt sich für eine zeitgemäße Reform des Verkehrsrechtes ein, die die im Artikel der Stadt beschriebenen Restriktionen für die Einführung von Tempo 30 aufheben soll.
Man versteckt sie sich stattdessen hinter dem bestehenden veralteten Verkehrsrecht, dessen Möglichkeiten man noch dazu nicht vollständig nutzt und das man höchst restriktiv auslegt, anstatt sich politisch dafür einzusetzen, es zu reformieren!

Die bereits vor längerer Zeit von uns erbetene Information „Wo sollte es Tempo 30 in Werder geben?“, wäre sinnvoller und nützlicher gewesen!

Stellungnahme der Verkehrswende und ADFC Ortsgruppe Werder

  1. vgl. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (im Folgenden: „VwV-StVO“) zu Zeichen 274, Rz. 13: Zitat: „…soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.“ ↩︎

Eine wunderbare Brücke – aber wie geht es in Werder weiter?

Die Verkehrswende Werder freut sich mit Fußgängern und RadfahrerInnen über die neue schwungvolle Brücke über den Zernsee und den tollen Ausblick zur Werder Insel. Schon bald nach der Einweihung im Herbst 2022 zeigte sich: ein attraktiver Radweg wird begeistert angenommen von den Menschen. Manchmal wurde es am Wochenende schon eng auf der Brücke …

Aber: Am Ende des Zufahrtweges Richtung Werder stoßen die Radler*innen auf das Schild ‚ENDE‘ – und tatsächlich liegt für den von der Brücke weiterführenden Rad- und Fußverkehr so einiges im Argen:

  • In der Adolf-Damaschke-Str., die sich anbietet für die Weiterfahrt ins Zentrum von Werder, werden RadlerInnen auf den Fußweg verwiesen, den sie sich nicht nur mit den Fußgängern sondern auch mit dem Radgegenverkehr teilen müssen. Wir fordern: die Adolf-Damaschke-Straße sollte in eine Fahrradstraße umgewandelt werden.
  • Wer zum Bahnhof Werder will, ist gezwungen sich seinen Weg zwischen Autos über den Parkplatz zu suchen. Eine Wegeführung gibt es nicht!
  • Bald hinter dem Bahnhof stößt der Radler auf die wohl gefährlichste Werderaner Kreuzung, wo die Kesselgrundstraße auf die Eisenbahnstraße stößt. Obwohl hier täglich mehr als 10.000 Fahrzeuge unterwegs sind und zu vielen Stunden ein ununterbrochener Fahrzeugstrom fließt, gibt es zwar eine Fußgängerampel, aber die Kreuzung selber hat keine Ampel. Auch wenn langfristige Planungen hier eine Umgestaltung vorsehen, braucht es jetzt dort eine Ampelschaltung, damit z.B. SchülerInnen sicher die Kesselgrundstraße hoch zum Gymnasium radeln können.
  • Wer Richtung Havelradweg nach rechts zur Bahnschranke abbiegt, muss feststellen, dass gerade hier, wo sich die Autos vor der Schranke stauen, der Radschutzstreifen, wie es ihn in der Eisenbahnstraße gibt, fehlt und einen Radweg gibt es schon gar nicht. So weichen viel Radler*innen vor dem dichten Verkehr auf den schmalen Fußweg aus – was auch nicht schön ist.
  • Auf Straßen, die sich Radfahrer mit motorisierten Verkehr teilen müssen, braucht es Tempo 30.

Kurz gesagt: Wir hoffen, dass die große Freude über die neue Brücke bald auch zur Freude beim Radfahren in Werder wird … wenn wichtige Maßnahmen für mehr Sicherheit im Radverkehr umgesetzt sind.